Das Jahresende rückt näher – und gerade für Unternehmer:innen lohnt sich jetzt ein strategischer Blick auf die Steuer- und Finanzplanung. Wir als Steuerberatungskanzlei aus Vöcklabruck unterstützen Sie dabei, steuerliche Vorteile optimal zu nutzen und Risiken frühzeitig zu erkennen. Mit der folgenden übersichtlichen Checkliste sehen Sie auf einen Blick, ob Sie noch vor dem 31. Dezember handeln sollten.
1. Gruppenbesteuerung für Kapitalgesellschaften prüfen
Falls Sie eine Kapitalgesellschaft führen und im Laufe des Jahres Beteiligungen erworben haben oder eine Unternehmensgruppe besteht, ist die Gruppenbesteuerung ein wichtiger Baustein der Steueroptimierung. Unsere Steuerberatungskanzlei in Vöcklabruck prüft für Sie, ob der Ausgleich von Gewinnen und Verlusten innerhalb der Gruppe steuerlich sinnvoll ist. Der Antrag muss bis spätestens 31.12.2025 eingebracht werden.
2. Investitionen & Abschreibungen strategisch nutzen
- Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 1.000 € netto können sofort abgeschrieben werden – ideal für kleinere Anschaffungen.
- Für größere Anlagen ist die degressive Abschreibung (bis zu 30 %) sinnvoll – besonders bei Investitionen kurz vor Jahresende.
- Wird ein neues Wirtschaftsgut noch bis 31.12.2025 in Betrieb genommen, kann zumindest die Halbjahres-AfA genutzt werden – ein Aspekt, den unser Steuerexperten-Team aus Vöcklabruck regelmäßig in der Jahresendplanung berücksichtigt.
3. Förderungen & Freibeträge gezielt einsetzen
Steuerliche Begünstigungen wie der Investitionsfreibetrag (IFB) oder der Gewinnfreibetrag (GFB) können erhebliche Einsparungen bringen. Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen. Unsere Kanzlei aus Vöcklabruck analysiert, welche Kombination aus Freibeträgen und Investitionen für Ihr Unternehmen am rentabelsten ist.
4. Rückstellungen und Pensionsrückstellungen prüfen
Falls Ihr Unternehmen Pensionsrückstellungen gebildet hat, sollte zum Jahresende geprüft werden, ob die Wertpapierdeckung vollständig ist. Bei Unterdeckung drohen steuerliche Nachteile. Weiterführende Informationen finden Sie bei der Wirtschaftskammer Österreich. Wir als Steuerberatungskanzlei aus Vöcklabruck unterstützen Sie bei der korrekten Bewertung.
5. Spenden & freiwillige Zuwendungen durchdenken
Spenden an begünstigte Organisationen können steuerlich absetzbar sein – abhängig von Rechtsform, Spendenliste und Dokumentation. Unser Team in Vöcklabruck berät Sie, in welchem Umfang Spenden für Ihr Unternehmen steuerlich genutzt werden können.
6. Zahlungs- und Abrechnungszeiträume optimal gestalten
Der Zeitpunkt einer Zahlung kann entscheiden, ob eine Ausgabe noch 2025 steuerlich wirksam wird. Strategisches Vorziehen oder Verschieben von Ausgaben bietet oft Vorteile – selbstverständlich immer in Absprache mit Ihrer Steuerberatungskanzlei aus Vöcklabruck.
Was Sie jetzt konkret tun sollten
- Erstellen Sie eine Gewinnprognose für 2025 und besprechen Sie diese mit Ihrer Steuerberatung.
- Bewerten Sie geplante Investitionen – lohnt sich GWG, degressive AfA oder eine größere Anschaffung?
- Prüfen Sie, ob eine Gruppenbesteuerung sinnvoll ist.
- Kalkulieren Sie Pensionsrückstellungen und Sicherstellungen.
- Dokumentieren Sie Spenden und freiwillige Zuwendungen vollständig.
- Planen Sie Rechnungslegung und Zahlungen strategisch, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.
Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Beratung. Lassen Sie Ihre konkrete Situation stets durch eine:n qualifizierte:n Steuerberater:in prüfen.