Für den OÖ Tourismusbeitrag 2025 wurde eine verlängerte Frist gewährt — dies betrifft sowohl die Erklärung als auch die Zahlung. Wir als Steuerberatungskanzlei aus Vöcklabruck informieren unsere Klient:innen regelmäßig über solche Friständerungen, um eine rechtzeitige und korrekte Erledigung sicherzustellen.
- Einreichung der Beitragserklärung: Die Abgabe ist nun bis zum 15.12.2025 möglich.
- Zahlung des Beitrags: Die Überweisung hat spätestens bis zum 11.01.2026 zu erfolgen.
Achtung: Für die Zahlung wurde eine neue Bankverbindung festgelegt. Die aktuellen Zahlungsdetails finden Sie in der offiziellen Übersicht zur Beitragserklärung. Unsere Kanzlei aus Vöcklabruck prüft auf Wunsch gerne, ob die Daten korrekt übernommen wurden.
Durch diese Fristverlängerung erhalten Unternehmen zwar mehr Zeit für die Erstellung der Erklärung und die fristgerechte Zahlung – dennoch empfehlen wir, die neuen Termine frühzeitig einzuplanen, um Verzugszinsen oder Mahnfolgen zu vermeiden. Unser Steuerexperten-Team aus Vöcklabruck unterstützt Sie gerne bei der fristgerechten Abwicklung.
Hinweis: Diese Information ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Bei Fragen zur korrekten Einreichung oder Zahlung empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit einer qualifizierten Steuerberatungskanzlei.